TVM informiert: Fragen zum Wettspielbetrieb Sommer 2020

  • 15. Mai 2020

Am 11.5. haben wir Informationen zur Durchführung des Wettspielbetriebs in der Sommersaison 2020 veröffentlicht. Im Folgenden möchten wir Antworten auf häufig gestellte Fragen geben.

Die Austragung der Wettspiele in der Sommersaison 2020 erfordert durch die Corona-Pandemie gesonderte Regeln und Vorgaben. Maßgeblich sind dabei die jeweils aktuell geltenden Vorschriften der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für den 30.05.2020 ist eine Neufassung der Landesregierung mit folgenden, für die Wettspiele maßgeblichen Änderungen, angekündigt:

  • Zulassung des Wettkampfbetriebs
  • Zulassung von Kontaktsport (ermöglicht Doppelspielen ohne Einschränkungen)
  • Öffnung von Umkleiden und Waschräumen unter Auflagen

Der TVM wird vor Beginn der Wettspiele noch einmal gesondert über die Aktualisierungen und etwaige Auswirkungen auf den Wettspielbetrieb informieren.

1. Was ist bei der Anreise zu Spielen zu berücksichtigen?

Die Anreise ist so zu organisieren, dass eine Anreise mit Personen aus maximal 2 Haushalten je Auto möglich ist (lt. aktuellem Stand der Verordnung). Dies bedeutet z.B. bei Jugendspielen, dass ein Elternteil neben dem eigenen Kind(ern), Kinder aus einem weiteren Haushalt mitnehmen darf.

2. Können Dusch- und Waschräume auf der Anlage genutzt werden?

Nach derzeitigem Stand der Verordnung ist dies nicht möglich. Für den 30. Mai wurden jedoch Lockerungen zur Öffnung unter Auflagen angekündigt.

3. Was ist im Regenfall zu beachten?

Im Regenfall können nach derzeitigem Stand keine Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume genutzt werden, die nicht als „betriebliche Gastronomie“ nach den aktuellen Vorgaben betrieben werden. Etwaige Lockerungen ab dem 30.05. sind abzuwarten.

Die Wettspielordnung wird für den Regenfall jedoch für die kommende Saison gesonderte Regelungen vorsehen, die die aktuelle Situation berücksichtigt.

Sollte die Platzanlage nicht ausreichend Möglichkeiten zum Unterstellen bereit halten, können bei einer Schlechtwetterlage Spiele bereits im Vorhinein bis zum 20.09. einvernehmlich verschoben werden. Die Ferienzeiten können mit einbezogen werden.

4. Dürfen Zuschauer vor Ort sein?

Zuschauer sind nach dem heutigen Stand nicht erlaubt. Für Kinder bis 14 Jahre sind Begleitpersonen zur Wahrung der Aufsichtspflicht zulässig.

5. Ist ein gemeinsames Mannschaftsessen nach dem Spiel möglich?

Nach dem derzeitigen Stand kann nur in „betrieblichen Gastronomien“ verzehrt werden, die die aktuellen Auflagen der Coronaschutzverordnung berücksichtigen. Bewirtung in Eigenregie ist innen und außen aktuell nicht möglich.

Der TVM wird bei auftretenden Schwierigkeiten im Saisonverlauf verständnisvoll und kulant reagieren und mit Ihnen gemeinsam nach Lösungswegen suchen.

Quelle: https://tvm-tennis.de/service/corona-hinweise-beschraenkungen-entscheidungen