Corona Hinweise – Beschränkungen – Entscheidungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände,
nach den Beratungen von Bund und Ländern vom 30.04.2020 steht fest, dass die Regelungen für den Sport vorerst bis zum 10. Mai bestehen bleiben werden. Unsere Bemühungen und unser Wunsch, dass die NRW-Tennisvereine ab dem 4. Mai wieder einen ersten Sport- und Trainingsbetrieb aufnehmen können, wurden somit leider nicht erfüllt.
Gleichwohl gibt uns der getroffene Beschluss der Sportministerkonferenz von dieser Woche erste belastbare Hinweise darauf, wie eine Rückkehr in den Vereinssport aussehen kann. Dieser Beschluss wird Grundlage der Bund- Länderberatungen am 6. Mai sein. In dem Beschluss heißt es:
1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote
- an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
- sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
- kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
- die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
- die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
- Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
- eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
- die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
- Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- keine Zuschauer zugelassen werden.
Auf der Grundlage dieser SMK-Beschlüsse haben wir Empfehlungen ausgearbeitet wie unter den genannten Prämissen ein Sport- und Trainingsbetrieb in unseren Tennisvereinen aussehen kann.
Die Handlungsempfehlungen können Sie beigefügtem PDF-Dokument entnehmen. Im Nachgang zu dieser Nachricht werden wir Ihnen weitere Informationsmaterialien und Aushänge zu Hygiene- und Abstandsregelungen zukommen lassen, die Sie für Ihr Vereinsgelände verwenden können. Zudem benennen wir Ihnen einige Anbieter zur Bestellung von Desinfektionsmaterialien.
Unsere Empfehlung an Sie lautet, dass Sie sich anhand dieser Hinweise und Materialien bereits mit der Rückkehr zu einem Sportbetrieb beschäftigen und Vorkehrungen treffen, um auf einen Start bestmöglich vorbereitet zu sein.
Wir werden gemeinsam mit den beiden anderen NRW-Tennisverbänden (TVN und WTV) weiterhin darauf hinarbeiten, dass die Interessen des Tennissports und der Vereine Gehör finden. Der LSB setzt sich an dieser Stelle ebenfalls für eine differenzierte Betrachtung der Sportarten ein und kennt die Vorstellungen des Tennissports in NRW zur Aufnahme des Sportbetriebs.
Wir werden Sie weiterhin über neue Entwicklungen und Entscheidungen informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies in Form von Rundschreiben erfolgt. Aufgrund der Vielzahl von Rückmeldungen, die derzeit eingehen, ist eine individuelle Beantwortung in vielen Fällen nur sehr zeitverzögert möglich.
https://tvm-tennis.de/service/corona-hinweise-beschraenkungen-entscheidungen